Briefwahl ist ohne Angabe von Gründen möglich
muss schriftlich erfolgen (z. B. auf Wahlbenachrichtigungskarte), mündlich oder auch per Email (Internet-Antrag), nicht aber telefonisch
Unterlagen können jetzt beantragt / abgeholt werden. Letzter Termin: Freitag, 13.3.2020 bis 15 Uhr
Schriftliche Vollmacht für Abholung der Briefwahlunterlagen ist zwingend notwendig!
Die Vollmacht ist nicht beschränkt auf Angehörige. Die Aushändigung erfolgt nur, wenn der Abholer nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt. Dies ist schriftlich zu versichern.